KI-Schulung für die öffentliche Verwaltung

KI-Schulung für die Verwaltung: an Ihren eigenen Vorgängen.

Zwei Tage vor Ort, kleine Gruppe. Ihre Beschäftigten arbeiten an einem Vorgang aus dem eigenen Haus und bauen dafür einen funktionierenden KI-Arbeitsablauf.

Erstgespräch vereinbaren

Die KI-Schulung ist ein zweitägiges Werkstattformat für Kommunalverwaltungen. Die Teilnehmenden bringen einen Vorgang aus ihrer Fachdienststelle mit, etwa Bürgeranfragen, Berichtswesen oder wiederkehrende Prüfaufgaben. Dafür bauen sie einen funktionierenden KI-Arbeitsablauf. Die Schulung vermittelt zugleich die KI-Kompetenz, die Artikel 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) von Betreibern von KI-Systemen verlangt.

01

Echter Vorgang statt Übungsaufgabe

Gearbeitet wird an Vorgängen aus Ihrem Haus, nicht an erfundenen Beispielen. Kurze fachliche Einführungen wechseln mit eigener Arbeit am Vorgang; die Trainer arbeiten mit. Der Praxisanteil liegt bei mindestens der Hälfte der Schulungszeit.

02

Ergebnis für den Verwaltungsalltag

Das Ergebnis ist ein funktionierender, geprüfter Arbeitsablauf, keine Foliensammlung. Am zweiten Tag wird aus dem Entwurf ein wiederkehrender Ablauf; zum Abschluss stellt jedes Team vor, was ab sofort im eigenen Bereich läuft.

03

Modell-Kompetenz

Die Teilnehmenden lernen einzuschätzen, welches Modell sich für welche Aufgabe eignet und wann kein KI-Einsatz die richtige Entscheidung ist. Verglichen werden die relevanten Modelle, von Claude über weitere marktgängige Systeme bis zu quelloffenen Alternativen.

04

Verifikation vor dem Bescheid

Die Teilnehmenden sehen, wie fehlerhafte KI-Ausgaben („Halluzinationen") entstehen und woran sie zu erkennen sind. Dazu gehören Plausibilitätsregeln, Gegenprüfungen und klare Freigabepunkte, damit kein ungeprüftes Ergebnis in einen Bescheid gerät.

05

Rechtsrahmen im Arbeitsalltag

Was KI-Verordnung und DSGVO für die eigenen Vorgänge und Daten bedeuten, ist fester Bestandteil des zweiten Tages. Die Anwendungsfälle der Teilnehmenden werden in Risikoklassen eingeordnet, Datenflüsse und Personenbezug werden geprüft.

06

Schulungspflicht nach Artikel 4

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Betreibern Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten; die Pflicht gilt seit Februar 2025 auch für Kommunen. Die Schulung zahlt unmittelbar auf diese Pflicht ein und wird entsprechend dokumentiert.

07

Lernpfad mit festen Lernzielen

Die zwei Tage folgen einem definierten Lernpfad mit Lernzielen je Abschnitt: sicherer Umgang mit den marktgängigen Modellen im Verwaltungsalltag, auf Wunsch vertieft für ein Werkzeug Ihrer Wahl, bis hin zu Claude Code für Ihre IT. Geübt wird in den Werkzeugen, mit denen anschließend weitergearbeitet wird.

08

Trainer aus der Umsetzung

Unsere Trainer bauen und betreiben eigene KI-Systeme, von Auskunftsfunktionen bis zu produktiven Automatisierungen und bringen diese Erfahrung in die Schulung ein. Die AKARA Solutions GmbH aus unserem Konsortium ist offizieller Anthropic-Partner.

So starten wir.

  1. 1

    Vorbereitung

    Teilnehmerkreis, Vorgänge und Schwerpunkte werden vorab in Abstimmung mit den beteiligten Fachdienststellen festgelegt. Die Auswahl der Werkzeuge erfolgt mit einer transparenten Übersicht der Lizenzkosten.

  2. 2

    Tag 1: Verstehen und Bauen

    Modelle im Vergleich, Vorführungen an realen Beispielen, danach die Arbeit am eigenen Vorgang. Jedes Team erstellt einen ersten lauffähigen Entwurf.

  3. 3

    Tag 2: Absichern und Überführen

    Grenzen und Risiken, die Pflichten aus KI-Verordnung und DSGVO, Verifikation der Ergebnisse. Aus dem Entwurf wird ein Ablauf für den Verwaltungsalltag; die Ergebnisse werden abschließend vorgestellt.

  4. Jetzt

    Erstgespräch zur Standortbestimmung

    Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular auf dieser Seite. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag.

Häufige Fragen.

Wer sollte teilnehmen und welche Vorkenntnisse sind erforderlich?

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; gearbeitet wird von den Grundlagen bis zur Anwendung. Geeignet sind Beschäftigte, die einen eigenen Vorgang mitbringen, etwa aus Bürgerservice, Sachbearbeitung, Kämmerei, IT oder Personal. Die Gruppengröße bleibt klein, damit jedes Team durchgehend einen Ansprechpartner hat.

Wie wird mit personenbezogenen Daten umgegangen?

In der Schulung selbst werden keine echten Bürger- oder Beschäftigtendaten verarbeitet; gearbeitet wird mit anonymisierten Übungsdaten ohne Personenbezug. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO findet nicht statt. Wie die Abläufe anschließend datenschutzkonform mit echten Daten betrieben werden, ist Bestandteil des zweiten Tages.

Erfüllt die Schulung die Pflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung?

Sie zahlt unmittelbar darauf ein: Artikel 4 verlangt von Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Die zwei Tage vermitteln Modell-Kompetenz, den Umgang mit fehlerhaften Ausgaben und die Einordnung der eigenen Anwendungsfälle in Risikoklassen; die Teilnahme wird dokumentiert.

Wie wird die Schulung haushalterisch eingeordnet und beschafft?

Schulungsleistungen sind konsumtiver Aufwand; eine Aktivierung findet nicht statt. Für eine erste Einordnung nennen wir nach dem Erstgespräch eine unverbindliche Kostenabschätzung, ein verbindliches Angebot erfolgt nach Klärung des Leistungsumfangs. Leistungen dieser Größenordnung werden von vielen Kommunen im Direktauftrag beschafft; maßgeblich sind die Vergabegrundsätze und Wertgrenzen Ihrer Kommune.

Wie geht es nach der Schulung weiter?

Die gebauten Abläufe bleiben im Haus und laufen weiter; die erste Schulung befähigt Multiplikatoren, auf Wunsch folgen weitere Durchgänge für zusätzliche Teams. Ebenfalls auf Wunsch schließt sich eine laufende Anwenderbetreuung als eigener Baustein an: Fragen aus dem Alltag, neue Anwendungsfälle, Modell-Umstellungen. Umfang und Reaktionszeiten werden vorab vereinbart.

Standortbestimmung

Machen wir gemeinsam den nächsten Schritt.

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